Wettbewerb

Melodiewettbewerb 60. Festival der Schlosskonzerte Thun

  1. Ziel des Wettbewerbs

Die Schlosskonzerte Thun suchen eine kurze, einprägsame und eigenständige musikalische Melodie, die als musikalisches Erkennungszeichen vom 60. Jubiläums-Festival eingesetzt werden kann.

Gesucht wird eine Melodie mit einer Länge von ca. 10 bis 30 Sekunden, die einen hohen Wiedererkennungswert besitzt und von unterschiedlichen Instrumenten und in unterschiedlichen Besetzungen gespielt werden kann.

Als Orientierung dient beispielsweise eine Melodie wie „Happy Birthday“: Im Vordergrund steht eine einfache, charakteristische und eigenständige Melodie, die auch ohne aufwendige musikalische Produktion funktioniert.

Eine Begleitung ist möglich, steht aber nicht im Zentrum des Wettbewerbs. Entscheidend ist die Qualität und Eigenständigkeit der Melodie.

  1. Anforderungen an die Melodie

Die eingereichte Komposition soll:

  • ungefähr 10 bis 30 Sekunden lang sein;
  • eine klar erkennbare und eigenständige Melodie enthalten;
  • auch ohne Begleitung musikalisch überzeugen;
  • einen hohen Wiedererkennungswert besitzen;
  • sich für die Interpretation durch unterschiedliche Instrumente eignen;
  • sich an verschiedene Besetzungen und musikalische Situationen anpassen lassen;
  • einen Bezug zum 60. Jubiläum der Schlosskonzerte Thun herstellen oder dessen Charakter musikalisch widerspiegeln.

Die Melodie soll grundsätzlich instrumentenunabhängig sein. Sie sollte daher nicht von einer bestimmten Klangfarbe oder einer bestimmten Instrumentaltechnik charakterisiert werden.

Eine einfache harmonische Begleitung soll eingereicht werden und ist erforderlich.

Aufwendige Arrangements, elektronische Produktionen oder reine Soundeffekte sind nicht Gegenstand des Wettbewerbs.

Die angegebene Länge von 10 bis 30 Sekunden dient als Richtwert. Kürzere oder längere Beiträge können zugelassen werden, sofern sie musikalisch überzeugend und als Erkennungszeichen geeignet sind.

  1. Einreichung

Pro Person dürfen maximal 2 Melodien eingereicht werden.

Einzureichen sind:

  • eine Audioaufnahme der Melodie;
  • eine einfache Notation der Melodie, beispielsweise als Partitur, Leadsheet oder einstimmige Notenschrift;
  • der Titel des Werkes;
  • Name und Kontaktangaben der Komponistin bzw. des Komponisten;
  • eine kurze Beschreibung der Idee oder des Bezugs zum 60. Jubiläum der Schlosskonzerte Thun (optional).

Die Melodie soll in der eingereichten Aufnahme möglichst klar und unverfälscht erkennbar sein.

Die Aufnahme muss keine professionelle Produktion sein. Eine einfache Aufnahme eines Instruments ist ausdrücklich ausreichend.

  1. Jury und Auswahl

Die Beiträge werden von einer fachkundigen Jury beurteilt.

Bei der Bewertung können insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden:

Wiedererkennbarkeit

Bleibt die Melodie im Gedächtnis und besitzt sie einen klaren musikalischen Wiedererkennungswert?

Eigenständigkeit

Besitzt die Melodie einen unverwechselbaren musikalischen Charakter?

Melodische Qualität

Ist die Melodie musikalisch überzeugend, stimmig und gut gestaltet?

Einfachheit und Prägnanz

Funktioniert die Melodie auch ohne aufwendige Begleitung und lässt sie sich in kurzer Zeit erfassen?

Instrumentenunabhängigkeit

Kann die Melodie von verschiedenen Instrumenten überzeugend gespielt werden? Funktioniert sie beispielsweise sowohl auf einem Blasinstrument als auch auf einem Streichinstrument oder einem anderen Melodieinstrument?

Vielseitigkeit

Lässt sich die Melodie in unterschiedlichen Besetzungen und musikalischen Situationen einsetzen und arrangieren?

Bezug zum 60. Jubiläum der Schlosskonzerte Thun

Passt ihr Charakter zum Anlass und vermittelt sie etwas von dessen Identität?

Die Jury kann die Finalistinnen und Finalisten auffordern, ihre Melodie in einer anderen Instrumentierung oder Besetzung vorzustellen, um deren Vielseitigkeit zu prüfen.

Die Jury ist nicht verpflichtet, einen ersten Preis zu vergeben, wenn keine der eingereichten Melodien die Anforderungen ausreichend erfüllt.

  1. Preis

Die Gewinnerin bzw. der Gewinner erhält ein Preisgeld von CHF 500.

Das Gewinnerwerk wird als offizielles musikalisches Erkennungszeichen von den Schlosskonzerten Thun ausgewählt und öffentlich vorgestellt.

Die weiteren Finalistinnen und Finalisten können im Rahmen der Veranstaltung ebenfalls namentlich vorgestellt und ihre Melodien aufgeführt werden.

Die Gewinner-Melodie kann im Rahmen der Präsentation oder Preisverleihung von unterschiedlichen Instrumenten oder Besetzungen gespielt werden.

  1. Urheberrecht

Das Urheberrecht an der eingereichten Melodie bleibt vollständig bei der Komponistin bzw. beim Komponisten.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb wird keine vollständige Übertragung des Urheberrechts auf die Schlosskonzerte Thun verbunden.

Die Komponistin bzw. der Komponist bleibt insbesondere berechtigt, das Werk als eigenes Werk zu nennen, aufzuführen und für das eigene Portfolio zu verwenden.

  1. Nutzungsrechte am Gewinnerwerk

Mit der Annahme des Preisgeldes räumt die Gewinnerin bzw. der Gewinner Schlosskonzerte Thun ein nicht-exklusives Nutzungsrecht an der Gewinner-Melodie für die Dauer von 5 Jahren ein.

Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere:

  • die Aufführung der Melodie im Rahmen von Veranstaltungen von Schlosskonzerte Thun;
  • die Verwendung als musikalisches Erkennungszeichen vom 60. Jubiläums-Festival der Schlosskonzerte Thun;
  • die Verwendung auf der Website von Schlosskonzerte Thun;
  • die Verwendung auf den Social-Media-Kanälen von Schlosskonzerte Thun;
  • die Verwendung in eigenen nicht-kommerziellen Videos und Beiträgen von Schlosskonzerte Thun;
  • die Verwendung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation von Schlosskonzerte Thun.

Die Melodie darf für unterschiedliche Instrumente und Besetzungen arrangiert und instrumentiert werden, soweit dies der jeweiligen Aufführungssituation dient.

Die Nutzung ist auf die Kommunikation und Durchführung des 60. Jubiläums-Festivals der Schlosskonzerte Thun sowie damit unmittelbar verbundene Zwecke beschränkt.

Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte oder eine eigenständige kommerzielle Nutzung ausserhalb dieses Zweckes ist von dieser Vereinbarung nicht umfasst und bedarf der Zustimmung der Komponistin bzw. des Komponisten.

Mit der Auszahlung des Preisgeldes sind sämtliche in dieser Vereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte (insbesondere Herstellungs- und Verwendungsrechte für Eigenwerbung, Social Media und Website) vollumfänglich abgegolten, vorbehaltlich der gesetzlichen Ansprüche von Verwertungsgesellschaften (z. B. SUISA) für die öffentliche Aufführung und Sendung.

  1. Arrangements und Bearbeitungen

Da die Gewinner-Melodie von unterschiedlichen Instrumenten und Besetzungen gespielt werden soll, darf Schlosskonzerte Thun die Melodie für die jeweilige Besetzung arrangieren, instrumentieren und in angemessenem Umfang anpassen.

Dies kann beispielsweise umfassen:

  • Transposition in eine geeignete Tonart;
  • Anpassung an den Tonumfang eines Instruments;
  • Begleitung durch andere Instrumente;
  • mehrstimmige Arrangements;
  • Kürzung oder Wiederholung einzelner Teile für die jeweilige Verwendung.

Die ursprüngliche Melodie und ihre charakteristischen musikalischen Merkmale sollen dabei erhalten bleiben.

Eine wesentliche Veränderung des melodischen Materials oder eine eigenständige Neuschöpfung auf Grundlage der Melodie bedarf der Zustimmung der Komponistin bzw. des Komponisten.

Die Komponistin bzw. der Komponist erklärt sich bereit, auf Verlangen notwendige Bestätigungen gegenüber der SUISA für das Arrangement und die Bearbeitung einzureichen.

  1. Namensnennung

Schlosskonzerte Thun nennt die Komponistin bzw. den Komponisten bei geeigneten Veröffentlichungen der Melodie nach Möglichkeit namentlich.

Bei kurzen Audioanwendungen, beispielsweise als Bestandteil eines Videos oder als Veranstaltungs-Jingle, kann auf eine unmittelbare Namensnennung verzichtet werden, sofern diese technisch oder redaktionell nicht sinnvoll möglich ist.

  1. SUISA und weitere Rechte

Die Komponistin bzw. der Komponist bleibt für die ordnungsgemässe Deklaration des Werkes gegenüber der SUISA bzw. einer anderen zuständigen Verwertungsgesellschaft selbst verantwortlich.

Allfällige gesetzlich oder tariflich geschuldete Vergütungen für öffentliche Aufführungen oder andere Nutzungen werden nach den jeweils geltenden Bestimmungen abgerechnet.

Die für die konkrete Nutzung zusätzlich erforderlichen Rechte und Lizenzen werden von Schlosskonzerte Thun eingeholt, soweit diese nicht bereits durch die vorliegende Vereinbarung abgedeckt sind.

  1. Zusicherung der Teilnehmenden

Mit der Einreichung bestätigt die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer, dass:

  • sie bzw. er Urheberin bzw. Urheber der eingereichten Melodie ist;
  • keine Rechte Dritter verletzt werden;
  • keine fremden Melodien, Samples oder Aufnahmen ohne entsprechende Rechte verwendet wurden;
  • die eingereichte Melodie nicht bereits in einer Weise vergeben wurde, die der Nutzung durch Schlosskonzerte Thun entgegensteht.
  1. Veröffentlichung der Beiträge

Schlosskonzerte Thun ist berechtigt, die eingereichten Melodien im Zusammenhang mit dem Wettbewerb öffentlich vorzustellen und die Namen der Teilnehmenden sowie kurze biografische Angaben zu veröffentlichen.

Die nicht prämierten Werke werden nach Abschluss des Wettbewerbs nicht dauerhaft als musikalische Erkennungszeichen von Schlosskonzerte Thun verwendet.

  1. Annahme der Teilnahmebedingungen

Mit der Einreichung des Beitrags werden die vorliegenden Teilnahmebedingungen akzeptiert.

Für die Gewinnerin bzw. dem Gewinner wird die konkrete Einräumung der Nutzungsrechte zusätzlich schriftlich bestätigt.


Veranstalter:

Schlosskonzerte Thun

Gewinner Preis:

CHF 500

Kontakt:

Fragen an:

Lauren Sowers

wettbewerb.jubilaeum@schlosskonzerte-thun.ch

+41 79 327 34 81 | Montag und Dienstag Morgen

Einsendestart:

15. Oktober 2026 

Über das Online-Formular, das zu diesem Zeitpunkt auf unserer Webseite aufgeschaltet wird.

Einsendeschluss:

15. November 2026 (23:59 Uhr)

Community- und Jury-Abstimmung:

20. – 30. November

Bekanntgabe des Gewinners / der Gewinnerin:

01. Dezember 2026


 

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